• Wir danken Ihnen, dass Sie sich bei Ihrer Fährbuchung für unser Unternehmen, den Greekferries Club SA, entschieden haben!
  • Wir danken Ihnen, dass Sie sich bei Ihrer Fährbuchung für unser Unternehmen, den Greekferries Club SA, entschieden haben!

Golden Star Ferries Reisebedingungen

Stornogebühren

Sind können die Stornobedingungen der Fährgesellschaft unter Änderungen & Storno auf der Seite „Kundenunterstützung“ nachlesen.

Zusätzlich zu den Stornogebühren der Fährgesellschaft, behält der Greekferries Club 10 % des zu zurückerstattenden Betrages ein.

“Offene” Tickets

Offene Tickets können nur dann gebührenfrei storniert werden, wenn sie von Beginn an als “offen” gebucht worden sind. Wenn die Tickets erst später in offene Tickets umgewandelt wurden, beträgt die Stornogebühr 50 %.

Umbuchung & Änderung von Tickets

Die Umbuchung eines Tickets umfasst die Änderung des Reisetermins und Aufstufung der Unterbringungskategorie. Eine Änderung der Reiseroute (z.B. von Rafina-Mykonos nach Mykonos-Andros) oder der Passagiernamen erfordert die Stornierung des ursprünglichen Tickets (siehe Stornogebühren) und die Ausstellung neuer Tickets.

ACHTUNG! Falls der Reisende bereits im Besitz der Tickets ist, müssen diese an die ausstellende Agentur zurückgesendet werden, damit sie durch die neuen Tickets ersetzt werden können.

Verlorene Tickets

Im Falle von verlorengegangenen Tickets muss der betroffene Passagier, um reisen zu können, neue Tickets kaufen. In Folge muss er eine schriftliche Verlusterklärung, mit dem Reisedatum, Route und Anzahl der verlorenen Tickets ausfüllen und eine Kopie der neuen Tickets beilegen.

Wenn die Reederei feststellt, dass die verlorengegangenen Tickets innerhalb von drei Monaten nicht verwendet oder offen gemacht worden sind, erhält der Passagier einen Ticketgutschein in Höhe der ursprünglichen Tickets für dieselbe Route und Kategorie. Die Verlusterklärung muss per Fax and die Zentrale gesendet oder dort abgegeben werden.

Verspätung oder Ausfall der Fähre

  • VERSPÄTETE ABREISE: Die Passagiere und deren Fahrzeuge können mit denselben Tickets einschiffen – keine Umbuchung notwendig.
  • AUSFALL DER FÄHRE: Die Tickets der betroffenen Überfahrt sind nicht weiter gültig und müssen auf die nächstmögliche Fähre mit verfügbaren Plätzen umgebucht werden. Die ursprünglichen Tickets werden durch die neuen ersetzt.
  • ACHTUNG: Sollte die Fähre aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Schlechtwetter…) verspätet oder gar nicht abfahren, werden die Passagiere gebeten, mit dem zuständigen Hafenbüro der Reederei Kontakt aufzunehmen um die voraussichtlichen Abfahrtszeiten zu erfahren.

Tickets mit offener Rückfahrt

Tickets mit offener Rückfahrt können „offen“ nicht zur Einschiffung verwendet werden. Um reisen zu können muss das Reisedatum festgelegt werden, damit die offenen durch neue Tickets ersetzt werden.